Wir sind für Sie da

Der Palliativstützpunkt Diepholz betreibt mittlerweile drei Geschäftsstellen.

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Palliative Care

Palliativmedizin und palliative Pflege versprechen bessere Lebensqualität.

Die meisten Menschen wünschen sich, zuhause versorgt und begleitet zu werden. Bislang sterben in Deutschland etwa 30% der Menschen in vertrauter häuslicher Umgebung; in Regionen, in denen die ambulante Versorgung bereits umfassend ausgebaut wurde, ist dies für bis zu 80% der Betroffenen möglich. Seit 2007 besteht für alle Versicherten ein Rechtsanspruch auf die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Deutschland, um die Situation flächendeckend zu verbessern.

Damit die häusliche Versorgung bis zuletzt für viele Menschen möglich wird und soweit es geht den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen entspricht, müssen die allgemeine und spezialisierte ambulante Versorgung im Rahmen eines Gesamtkonzepts aufeinander abgestimmt und in engem Zusammenwirken der verschiedenen Beteiligten erbracht werden. Dazu bedarf es des regionalen Versorgungsnetzes des Palliativstützpunktes im Landkreis Diepholz e. V. und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den verschiedenen Professionen des Gesundheitswesens sowie der ambulanten Hospizdienste und ihren Ehrenamtlichen.

Unheilbar kranke Menschen benötigen eine ganz besondere Zuwendung. Oftmals belasten schwerwiegende Symptome ihren Alltag.

Im Mittelpunkt steht immer der Mensch

Die Palliativmedizin konzentriert sich auf die bestmögliche medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Behandlung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Zugehörigen. Gemeinsames Ziel ist es, für weitgehende Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität zu sorgen – in welchem wohnlichen Umfeld auch immer. In der eigenen Häuslichkeit, in Senioren- & Behinderteneinrichtungen oder Hospizen werden Menschen bis zum Ende ihres Lebens würdevoll begleitet.

Ziel des Palliativstützpunktes im Landkreis Diepholz e.V. ist, die ambulante Versorgung durch Hausärzte und Pflegedienste fachlich zu unterstützen und Impulse zur Weiterentwicklung und Ausbau zu geben.


DEFINITION
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht – vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur. Diese beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement. Multiprofessionalität, Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar. Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungen der Hospizbewegung zusammen. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden. Leistungen nach SGB XI sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
(Definition DGP und DHPV 15.01.2009)

SAPV-ABLAUF

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Der Palliativstützpunkt im Landkreis Diepholz e.V. bietet sich als Leistungserbringer der SAPV im Landkreis Diepholz und umzu an.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine gesetzlich zugesicherte Leistung für Menschen, die an einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und ausgeprägter Symptomlast (Schmerzen, Luftnot, Übelkeit/Erbrechen, Angst- und Unruhezustände) leiden.
Sie ist eine zusätzliche Leistung der Krankenkassen , die die Versorgung durch den Hausarzt und Pflegedienste ergänzt und das gemeinsame Ziel verfolgt den Menschen ein Verbleiben in der gewohnten häuslichen Umgebung bis zum Lebensende zu ermöglichen und stationäre Einweisungen zu vermeiden.

Kostenübernahme der SAPV

Die Krankenkasse übernimmt bis zu einer Entscheidung über die weitere Leistungserbringung die Kosten für die verordneten und von den Leistungserbringern erbrachten Leistungen entsprechend der vereinbarten Vergütung, wenn die Verordnung spätestens am dritten der Ausstellung folgenden Arbeitstag der Krankenkasse vorgelegt wird.
Bei privat versicherten Patienten sind Leistungen der SAPV häufig kein Bestandteil des vereinbarten Leistungskataloges. Viele private Versicherungen verhalten sich im Rahmen der Kostenübernahme analog zu den gesetzlichen Krankenkassen. Da dies aber von der jeweiligen Krankenversicherung abhängig ist, sollte vor Versorgungsbeginn das Vorgehen mit der jeweilige Krankenversicherung abgeklärt werden, um später Irritationen in der ohnehin schon belastenden Situation zu vermeiden. Ähnliches gilt für Versorgungen, bei denen die Berufsgenossenschaften in der Leistungspflicht sind.
Quelle: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-437/SAPV-RL_2010-04-15.pdf Stand: 19.04.2017

Beratung von Patienten und Zugehörigen

Die Beratung für Patienten mit SAPV-Verordnung erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Eingangsassessments.
Falls gewünscht, können Beratungsleistungen für Patienten und Zugehörige Zuhause, im Krankenhaus, Pflegeheim, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder im Büro des Palliativstützpunktes erfolgen.

Angebote der Leistungserbringer im Behandlungsablauf

Der Leistungserbringer Palliativstützpunkt im Landkreis Diepholz e.V. stellt als Koordinierungsstelle sicher, dass sämtliche Fragestellungen zur Fallversorgung zeitnah behandelt und bestmöglich gelöst werden.
Der Pflege- und Behandlungsprozess wird seitens des Koordinatorenteams geplant (entspricht dem Tätigkeitsbild eines Case Managers):

  • Wir übernehmen nach Absprache mit dem Hausarzt die Behandlung von belastenden und schwer einstellbaren Symptomen, die eine engmaschige Therapieanpassung erfordern
  • Wir fördern die Zusammenarbeit und Kommunikation im interdisziplinären Team von Hausarzt & Palliativmediziner, Koordinatoren, PalliativCareTeam, Pflegediensten, Therapeuten und ehrenamtlichen Hospizbegleitern
  • Wir unterstützen Patienten und Angehörige bei der Krankheitsbewältigung und Gestaltung der letzten Lebenszeit
  • Wir betreuen im gewohnten häuslichen Umfeld (auch im Pflegeheim)
  • Wir bieten regelmäßige (pflegerische wie ärztliche) Hausbesuche nach Absprache
  • Wir geben Sicherheit durch eine 24h- Rufbereitschaft
  • Wir stimmen Medikamente- und Krisenpläne auf individuelle Bedürfnisse ab
  • Wir beraten und organisieren Pflegehilfsmittel und Medikamente
  • Wir unterstützen in organisatorischen Fragen im Kontakt mit Kranken/Pflegekassen und Behörden
  • Wir beraten zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Wir unterstützen in schwierigen familiären und sozialen Situationen
Planung / Organisation und Sicherstellung der 24- Std-Versorgung

Dem Patienten und seinen Zugehörigen, den Hausärzten und Pflegediensten sowie weiteren an der Versorgung Beteiligten steht eine 24-Stunden-Rufbereitschaft des jeweiligen Palliative Care Teams zur Verfügung.
Kein Patient wird mit seinen Sorgen und Ängsten allein gelassen und die Palliative Care Fachkräfte bleiben bei jeder auftretenden Symptomlast handlungsfähig, gesichert durch eine weitere 24-Stunden- Rufbereitschaft eines Palliativmediziners.

Arzneimittel

Die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln im Rahmen der SAPV ist möglich. Die Arzneimittel, insbesondere BTM für die SAPV, werden für die Notfallkrisenintervention vorgehalten.

Dokumentation

Die erbrachten SAPV-Leistungen werden in Anlehnung an ein geeignetes Palliativ Dokumentationssytem (ISPC) sachgerecht und kontinuierlich dokumentiert. Der Leistungserbringer stellt den Kooperationspartnern Hinweise und Informationen zur sachgerechten Anwendung des Dokumentationssystems zur Verfügung.

Internes Qualitätsmanagement

Ein internes Qualitätsmanagement wird vorgehalten und sukzessive ausgebaut.

Fort- und Weiterbildung

Unser Qualitätszirkel Palliativmedizin sichert mit internen und externen Referenten fortlaufend die hohe Qualität der Leistungserbringer.
Fachbezogene Literatur wird vorgehalten.
Das jeweilige Jahresprogramm des Qualitätszirkel Palliativmedizin ist unter Aktuelles-Termine einsehbar und auch für Externe des Netzwerkes zugänglich.

Räumlichkeiten

Die Hauptstelle des Palliativstützpunktes im Landkreis Diepholz e.V., Wiesenweg 6, in 27232 Sulingen und die Zweigstelle am Henry-Wetjen-Platz 4 28844 Weyhe, bieten in angenehmer Atmosphäre entsprechende Räumlichkeiten für Beratungen,Teamsitzungen, Fortbildungen und weitere notwendige administrative Aufgaben.
Zeitgemäße Kommunikationstechnik steht hier zur Verfügung.

Hilfe

Die wichtigsten Fragen

Hinweis: Die Antworten auf diese Fragen beziehen sich auf den SAPV-Vertrag auf dessen Grundlage unser Palliative Care Team arbeitet.
Wer kann SAPV verordnen?

SAPV kann jeder Arzt mit einer Kassenzulassung auf dem entsprechenden Verordnungsformular („Muster 63“) verordnen. Dies kann sowohl aus der stationären Versorgung eines Krankenhauses heraus geschehen als auch durch einen niedergelassenen Arzt in der ambulanten Versorgung.

Kann der Hausarzt den Patienten weiterversorgen und seine Leistungen abrechnen, wenn er SAPV verordnet hat?

Ja, selbstverständlich! SAPV kann nur in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt funktionieren. Seine manchmal jahrelange Beziehung zum Patienten und dessen Familie ist für eine kontinuierliche und stabile Versorgung des Patienten unverzichtbar. Je nach Bedarf kann der Hausarzt die additiv unterstützende Teilversorgung nebst Beratung & Koordination verordnen oder einmalg die Beratungsleistung.

Können der Hausarzt oder ein qualifizierter Palliativarzt (QPA) weiter „Palliativleistungen“ abrechnen, wenn SAPV verordnet ist?

Ja, wenn die SAPV als Teilversorgung ausreicht und verordnet ist.

Sind Pflegeleistungen der Pflegeversicherung (sog. SGB XI – Leistungen) Bestandteil der SAPV?

Nein, da SAPV eine Leistung des SGB V ist. Sollte der beteiligte Pflegedienst bzw. das SAPV-Team einen Versorgungsvertrag für SGB XI Leistungen haben, können diese Leitungen unabhängig von der SAPV Verordnung zusätzlich erbracht und abgerechnet werden. In der Regel kooperiert unser SAPV Team in diesem Punkt mit anderen Pflegediensten.

Kann SAPV verordnet werden, wenn ein Pflegedienst den Patienten bereits pflegerisch versorgt?

Ja, hier gilt das gleiche Grundprinzip der SAPV wie in der hausärztlichen Versorgung. Im Einzelfall muss in Kooperation geklärt werden, welche Pflegeleistungen von welchem Dienst übernommen werden. Sinnvoll ist auch in einem solchen Fall eine Verordnung als Teilversorgung.

Kann für Patienten in einem Seniorenheim SAPV verordnet werden?

Ja, und zwar uneingeschränkt. Auch Bewohner von Seniorenheimen haben Anspruch auf alle Leistungen der SAPV, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Patienten in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Kann für Patienten in einem stationären Hospiz SAPV verordnet werden?

Ja, allerdings nur der Teilbereich der ärztlichen Versorgung. Da stationäre Hospize spezialisierte Einrichtungen der Palliativversorgung sind und die personellen Voraussetzungen im Pflegebereich dort denen der SAPV entsprechen, ist die Notwendigkeit einer palliativpflegerischen Mitbetreuung nicht gegeben.

Wenn das Palliative Care Team neben den bereits vorhandenen Leistungserbringern aktiv wird, besteht nicht die Gefahr der Überlastung des Patienten, durch zu viele Personen, die an Versorgung beteiligt sind?

SAPV soll die durch viele Akteure entstehende Komplexität des Versorgungssystems nicht verstärken, sondern vermindern. Eine Belastung des Patienten durch die hohe Komplexität einer unkoordinierten Versorgung kann ein Verordnungsgrund für die SAPV sein. Dann ist eine wichtige Aufgabe und Leistung des Palliative Care Teams die Koordination. Ziel ist es, die Versorgung so zu gestalten, dass eine Entlastung des Patienten und seiner Angehörigen in seiner schwierigen Situation entsteht. Ggf. agiert das PCT nicht unmittelbar in der Versorgung des Patienten, sondern wirkt im Hintergrund beratend, koordinierend und nur in Teilbereichen mitversorgend.

Netzwerke / Kooperationspartner

Menschen zu finden, die mit uns fühlen und empfinden, ist wohl das schönste Glück auf Erden (Carl Spittler)

Palliative Care heißt, auf ein Betreuungsnetz zählen zu können. Zudem ergänzen Freiwillige den Helferkreis und entlasten Angehörige.

Somit kann der Wunsch der meisten Menschen, die letzte Lebenszeit zu Hause zu verbringen, öfter erfüllt werden.

Spezialisiertes Fachpersonal

 

Für den Palliativstützpunkt und seine kooperierenden Palliative-Care-Teams steht die an den Wünschen der Betroffenen orientierte Versorgung im Vordergrund. Ziel ist die schnellstmögliche Reduzierung von Krankheitssymptomen zur Steigerung der Lebensqualität in der eigenen Häuslichkeit. Neben der medizinischen Symptomkontrolle und der pflegerischen Begleitung liegt unser Augenmerk auf der psychosozialen und spirituellen Versorgung. Der regelmäßige Erfahrungsaustausch zwischen allen an der Patientenversorgung Beteiligten unterschiedlichster Profession, kommt den Schwerkranken in unserem Landkreis Diepholz zugute.

Versorgungsgebiet

 

Mit unserer Hauptstelle in Sulingen, unserer Zweigstelle in Weyhe und unserem weit verzweigten Netzwerk mit Kooperationspartnern unterstützen wir unsere Patienten im Landkreis Diepholz und umzu.

…palliare ist lateinisch und heißt ummateln, lindern.
Und das ist es, was wir tun!

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Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Hauptstelle Sulingen, Wiesenweg 6, 27232 Sulingen

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