Für Arztpraxen
Unsere Aufgaben sind:
• Koordination der speziellen palliativmedizinischen Versorgung
• Information und Beratung von Patienten & Zugehörigen
• Behandlung von belastenden Symptomen
• 24-Stunden-Rufbereitschaft für eingeschriebene Patienten
• Erstellung von Medikamenten- und Krisenplänen in Absprache mit Ihnen
• Führung eines individuellen Behandlungsplans
• Vernetzung zu Hospizvereinen mit Einsatz ehrenamtlicher Helfer
• multiprofessionellen Zusammenarbeit mit sämtlichen Versorgungsanbietern des Landkreises
• Unterstützung in schwierigen Situationen im familiären und sozialen Bereich
• Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln bei Bedarf
Wenn Sie einem Patienten SAPV verordnen möchten, melden Sie sich bitte bei uns.
Verordnung
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird auf dem Vordruckmuster 63 „Verordnung
spezialisierter ambulanter Palliativversorgung“ nach Maßgabe der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von dem behandelnden Vertragsarzt verordnet. Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung.
Die Erstverordnung kann über EBM-Ziffer 01425 und die Folgeverordnung über EBM-Ziffer 01426 abgerechnet werden.
24h Rufbereitschaft
Ihren Patienten und seinen Zugehörigen steht eine personalisierte 24-Stunden-Rufbereitschaft des jeweiligen Palliative Care Teams zur Verfügung. Kein Patient wird mit seinen Sorgen und Ängsten allein gelassen und die Palliative Care Fachkräfte bleiben bei jeder auftretenden Symptomlast handlungsfähig, gesichert durch eine weitere 24-Stunden- Rufbereitschaft eines Palliativmediziners.
Dokumentation
Die erbrachten SAPV-Leistungen werden in Anlehnung an ein geeignetes Palliativ Dokumentationssytem (ISPC) sachgerecht und kontinuierlich dokumentiert. Sie erhalten regelmäßig Informationen zum Behandlungsverlauf.