Gesundheitliche Versorgungs­planung

Was ist GVP?

Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Hospiz- und Palliativgesetz die „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ (§ 132g SGB V) eingeführt mit dem Ziel, die Selbstbestimmung von Bewohnern stationärer Einrichtungen zu stärken.

Speziell ausgebildete GVP-BeraterInnen stehen zur Verfügung um über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase zu beraten sowie Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufzuzeigen.

Der Beratungsprozess findet situations- und bedarfsgerecht in einem oder mehreren aufeinander aufbauenden Gesprächen statt und mündet in der schriftlichen Dokumentation von Wertvorstellungen/ Wünschen und Verfügungen (Vorsorgedokumenten) für die Behandlung und Begleitung am Lebensende, die fortlaufend aktualisiert werden.Zur Umsetzung dieser Vorsorgewünsche werden viele Akteure einbezogen, wie zum Beispiel die Zugehörigen, behandelnde Haus- und Fachärzte, Mitarbeitende aus den Einrichtungen, aus der Hospiz- und Palliativversorgung und der Seelsorge. In Notfallsituationen muss die Behandlung, entsprechend des verfügten Willens, auch von Rettungsdiensten und Krankenhäusern sichergestellt werden.

 

Für stationäre Einrichtungen

Die Rahmenbedingungen für die Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege in Deutschland sind geschaffen.

Wir, vom Palliativstützpunkt im Landkreis Diepholz, bieten diese zukünftig als externer Leistungserbringer den stationären Einrichtungen des Landkreises Diepholz an.

Die GVP bietet Ihren Bewohnern die Möglichkeit einer vorausschauenden und bedürfnisorientierten Planung für die letzte Lebensphase und bereichert Ihre Einrichtung um ein weiteres Qualitätsmerkmal.

Unsere zertifizierten Gesprächsbegleiter unterstützen institutionell von der Beantragung nebst Konzepterstellung & Einreichung bis zur Refinanzierung durch die Krankenkasse.

Benefit des Beratungsangebotes:

  • themenbezogene Information aller Mitarbeiter der Einrichtung in Form von Inhouse-Schulungen
  • Informationsveranstaltungen für An- und Zughörige
  • die GVP-Berater unterstützen bei der Auseinandersetzung mit der Thematik Vorsorge, Tod und Sterben
  • zuverlässige Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten
  • für alle gesetzlich Versicherten Bewohner kostenfrei
  • Vernetzung der verschiedenen Akteure in der Versorgung zum Lebensende

       

      FAQ für Bewohner und Zugehörige

      Worüber wird gesprochen?

      Die Gespräche sind absolut vertraulich und können viele Themen berühren, wie die medizinische und pflegerische Versorgung und die Erstellung von Vorsorgedokumenten (Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/etc.).                                 

      Es können Ängste und Sorgen, die im Hinblick auf die letzte Lebensphase auftreten, besprochen werden.

      In den Gesprächen gehen die BeraterInnen einfühlsam auf alle Anliegen ein.

      Wie läuft das Gespräch ab?

      Im gemeinsamen Gespräch wird in aller Ruhe geklärt und dokumentiert was festgehalten werden soll. Ein persönlicher Ordner wird -insbesondere für den Notfall- angelegt. Alle wichtigen Informationen sind somit auffindbar für alle, die sich kümmern, wenn die BewohnerInnen selbst vielleicht nicht mehr in der Lage sind. Wichtig ist, zu wissen, dass veränderte Wünsche/ Vorstellungen jederzeit neu formuliert und dokumentiert werden können.

      Die GVP-BeraterInnen stehen bei Bedarf für weitere Gespräche als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

      Wie viel Zeit habe ich dafür?

      So viel wie nötig. Manchmal ist es so, dass zunächst über etwas nachgedacht werden muss oder Sie möchten mit jemandem aus der Familie sprechen, um sich sicher zu sein. Oder es sind Dinge zu regeln, an die man zunächst noch nicht dachte.

      Veränderungen an bisher Festgehaltenem sind jederzeit vertrauensvoll möglich.

      Mit wem spreche ich?

      Qualifizierte GVP-BeraterInnen, die beim Palliativstützpunkt im Landkreis Diepholz angestellt sind, kommen in die stationäre Einrichtung. Wenn Sie es wünschen können weitere Teilnehmer aus Ihrem sozialen Umfeld an den Gesprächen teilnehmen. Das können Sie frei bestimmen.

      Und wenn ich schon eine Patientenverfügung habe?

      Auch dann stehen Ihnen die BeraterInnen gerne zur Seite. Es ist wichtig, sich genau anzuschauen, was Sie für sich schon festgelegt haben. Vielleicht gilt es, bisher übersehene Dinge zu ergänzen oder genauer zu formulieren. Es braucht Zeit, gemeinsam alle Unterlagen in Ruhe zu lesen, zu besprechen und wo notwendig zu ergänzen.

      Was muss ich tun, wenn ich ein Gespräch will?

      Bitte füllen Sie das Anfragenformular, welches in zugelassenen Einrichtungen (auf den Wohnbereichen und/oder in der Verwaltung) hinterlegt ist, aus. Wir nehmen dann so schnell wie möglich mit Ihnen Kontakt auf.

      Was kostet das?

      Die Grundlage unserer Beratung ist §132g SGB V, Das Beratungsangebot ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei. bei privat Versicherten muss eine Kostenübernahme mit den Kassen geklärt werden.