Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Was ist SAPV?

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist eine gesetzlich zugesicherte Leistung für Menschen, die an einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und ausgeprägter Symptomlast (wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit/Erbrechen & weitere) leiden. Sie ist eine zusätzliche Leistung der Krankenkassen, die die Versorgung durch den Hausarzt und Pflegedienste ergänzt und das gemeinsame Ziel verfolgt den Menschen ein Verbleiben in der gewohnten häuslichen Umgebung bis zum Lebensende zu ermöglichen und stationäre Einweisungen zu vermeiden.

Seit 2007 besteht für alle gesetzlich Versicherten ein Rechtsanspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Deutschland, um die Situation flächendeckend zu verbessern.            Für Privat-Versicherte muss eine vorherige Kostenklärung erfolgen.

 

DEFINITION
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht – vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur. Diese beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement. Multiprofessionalität, Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar. Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungen der Hospizbewegung zusammen. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden. Leistungen nach SGB XI sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
(Definition DGP und DHPV 15.01.2009)